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DiarLaunch

Rechtliches

Nutzungsbedingungen

Zuletzt aktualisiert 20. August 2026

1. Was DiarLaunch ist

DiarLaunch ist ein Marktplatz und eine Medienplattform. Sie ermöglicht lizenzierten Maklern, zweierlei live zu übertragen: Off-Plan-Launches im Auftrag eines Bauträgers und LIVE-viewings bezugsfertiger Bestandsimmobilien im Auftrag des Eigentümers, der sie dazu bevollmächtigt hat. Zuschauer können bei einem Launch eine Interessensbekundung („EOI“) abgeben oder bei einem LIVE-viewing ein Angebot zum genannten Preis. DiarLaunch ist weder Immobilienmakler noch Bauträger noch Finanzintermediär und verkauft, vermarktet oder erwirbt selbst kein Eigentum.

2. Makler

Makler müssen über eine gültige Maklerlizenz der Immobilienaufsicht desjenigen Emirats verfügen, in dem sie tätig sind — einen RERA-Maklerausweis in Dubai, eine ADREC Broker Licence Number (BLN) in Abu Dhabi oder eine Registrierung bei RAK RERA in Ras Al Khaimah — und von DiarLaunch genehmigt werden, bevor sie streamen dürfen. Die Genehmigung bestätigt, dass ein Makler Lizenzierungsunterlagen zur Prüfung eingereicht hat — sie ist keine Garantie oder Befürwortung einzelner Transaktionen, Launches oder Aussagen, die ein Makler während eines Streams trifft. Makler sind allein verantwortlich für die Richtigkeit ihrer Angaben sowie für die Einhaltung aller Lizenzierungs-, Werbe- und Genehmigungsanforderungen, die für ihre Tätigkeit im jeweiligen Emirat gelten, einschließlich Trakheesi in Dubai, Madhmoun in Abu Dhabi und der RAK-RERA-Genehmigung in Ras Al Khaimah.

3. Eine Interessenbekundung ist kein Kauf

Die Abgabe eines EOI über DiarLaunch ist ausschließlich eine unverbindliche Interessenbekundung. Ein Angebot bei einem LIVE-viewing ist ebenso unverbindlich: Es bedeutet, dass Sie den vom Makler genannten Preis akzeptieren — mehr nicht. Es gibt kein Bieten, und Ihr Angebot enthält keine eigene Summe. Weder ein EOI noch ein Angebot ist eine Reservierung, ein Vertrag oder eine Zahlung. Im Off-Plan-Bereich wird ein daraus entstehender Kauf direkt zwischen Zuschauer und Bauträger (oder dem für ihn handelnden Makler) vereinbart. Im Zweitmarkt ist keine Seite gebunden, bevor das Form F — die von der Dubai Land Department und der RERA regulierte Absichtserklärung — von Käufer und Verkäufer unterzeichnet ist. All dies findet vollständig außerhalb von DiarLaunch statt. Eine an den Bauträger gezahlte Buchungsgebühr zur Reservierung einer Einheit ist ein separater Schritt und nicht erstattungsfähig — lesen Sie daher die Bedingungen des Bauträgers, bevor Sie eine zahlen. Form F ist das Verfahren in Dubai. Abu Dhabi und Ras Al Khaimah kennen kein einheitlich vorgeschriebenes Formular: Die Parteien unterzeichnen eine Absichtserklärung oder einen Kaufvertrag, den sie selbst oder das Maklerbüro aufsetzt, und lassen ihn bei der zuständigen Behörde registrieren — in Ras Al Khaimah über das E-Services- oder Sanad-Portal der Gemeinde von Ras Al Khaimah.

4. Wir verwalten niemals Ihr Geld

DiarLaunch verarbeitet, verwahrt und leitet keinerlei Zahlungen weiter. Im Off-Plan-Bereich zahlen Zuschauer Buchungs- und Reservierungsgebühren sowie Anzahlungen direkt an den Bauträger oder dessen offiziellen Zahlungsweg. Im Zweitmarkt wird der Kaufpreis unmittelbar zwischen Käufer und Verkäufer über das Form-F-Verfahren abgewickelt; DiarLaunch erhält ihn nie. DiarLaunch ist an keiner Zahlung im Zusammenhang mit einem Launch oder einem LIVE-viewing beteiligt und übernimmt dafür keine Haftung.

5. Keine Anlageberatung

Nichts auf DiarLaunch — einschließlich Aussagen eines Maklers während eines Livestreams — stellt eine Anlage-, Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung dar. Immobilieninvestitionen sind mit Risiken verbunden. Zuschauer sollten eine eigene Sorgfaltsprüfung durchführen und unabhängigen fachlichen Rat einholen, bevor sie sich zu einem Kauf verpflichten.

6. Zulässige Nutzung

Sie verpflichten sich, die Plattform nicht zu missbrauchen — einschließlich der Vortäuschung, ein Makler oder Bauträger zu sein, der Angabe falscher EOI-Informationen, des Scrapings oder Reverse-Engineerings des Dienstes oder der Nutzung für rechtswidrige Zwecke. Wir können den Zugang bei Verstößen gegen diese Bedingungen sperren oder beenden.

7. Haftungsausschluss

Die Plattform wird „wie besehen“ ohne jegliche Gewährleistung bereitgestellt. Im gesetzlich zulässigen Umfang haftet DiarLaunch nicht für Verluste, die aus einem Launch, dem Verhalten eines Maklers, dem Verhalten eines Bauträgers oder einer außerhalb der Plattform nach einem EOI abgeschlossenen Transaktion entstehen.

8. Welches Recht für die Tätigkeit eines Maklers gilt

Immobilien werden emiratsweise reguliert, nicht auf Bundesebene. Für die Lizenzierung eines Maklers, seine Werbung, seine Genehmigungen und die Abwicklung eines Verkaufs gilt daher das Recht desjenigen Emirats, in dem dieser Makler lizenziert ist und von dem aus er tätig ist: das Recht Dubais und dessen Aufsichtsbehörden für einen in Dubai lizenzierten Makler, das Recht Abu Dhabis und ADREC für einen in Abu Dhabi lizenzierten Makler und das Recht von Ras Al Khaimah und RAK RERA für einen in Ras Al Khaimah lizenzierten Makler. Nichts, was DiarLaunch tut, verdrängt dies oder geht ihm vor. Unsere Genehmigung ist keine Lizenz, und unsere Plattformregeln treten zu den Anforderungen des Emirats hinzu, niemals an deren Stelle. Dieser Abschnitt betrifft die regulierte Tätigkeit eines Maklers. Für diese Bedingungen selbst — die Vereinbarung zwischen Ihnen und DiarLaunch — gilt das Recht der VAE.

9. Änderungen dieser Bedingungen

Wir können diese Bedingungen von Zeit zu Zeit aktualisieren. Die fortgesetzte Nutzung von DiarLaunch nach einer Änderung gilt als Zustimmung zu den überarbeiteten Bedingungen.

10. Kontakt

Fragen zu diesen Bedingungen können Sie über unsere Kontaktseite.